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Die kurzfristige Geldanlage dient, um liquide Mittel für größere Ausgaben oder nach Verkäufen von Vermögenswerten zwischenzuparken. Der Anleger wird hier Gläubiger gegenüber dem Finanzdienstleister bzw. dem Emittent einer Anleihe. In EU-Mitgliedsstaaten unterliegen Bankeinlagen der gesetzlichen Einlagensicherung (aber nur pro Kunde bis 100.000 Euro je Bank).
Das Hauptrisiko bei der kurzfristigen Geldanlage besteht in der Bonität des Schuldners. Das ist auch ein Hauptgrund, warum sich die Zinssätze bei Tages- und Festgeldkonten bei gleicher Laufzeit unterscheiden. Referenzzins ist zumeist der Einlagesatz (auch Einlagefazilität) der Europäischen Zentralbank (EZB), welche hier abgerufen werden kann. Diese Verzinsung erhalten Geschäftsbanken im Euroraum von der EZB, wenn sie überschüssige finanzielle Mittel bei der Zentralbank anlegen.
Somit setzt sich der Zins für Sparer aus dem EZB Einlagesatz, einem Aufschlag für die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Schuldners und einer Kompensation für die Laufzeit (generell höher bei längerer Dauer) zusammen.
Zins für kurzfristige Geldanlage = EZB Einlagefazilität + Kompensation Kreditwürdigkeit Schuldner + Kompensation Laufzeit
Girokonto bzw Sichtgeld
Sichtgeld ist eine Form von Bankeinlagen, über die der Kontoinhaber jederzeit ohne Kündigungsfrist verfügen kann. Im Alltag entspricht dies vor allem dem Guthaben auf Girokonten oder Geschäftskonten, das jederzeit in Bargeld umgewandelt oder für Überweisungen verwendet werden kann
Merkmale
- Verfügbarkeit: Die wichtigste Eigenschaft von Sichtgeld ist, dass es täglich verfügbar ist, ohne eine Frist einzuhalten.
- Geringe Verzinsung: Im Vergleich zu anderen Spareinlagen (z. B. Tagesgeld, Festgeld) wird Sichtgeld in der Regel niedrig oder gar nicht verzinst.
Tagesgeld
Beim Tagesgeld kann das Kapital ebenfalls weitgehend flexibel abgerufen werden. Der Unterschied zum Sichtgeld besteht meistens in einer etwas höheren Verzinsung, dafür ist das Tagesgeldkonto nicht für den laufenden Zahlungsverkehr vorgesehen.
Merkmale:
- Zahlungsfunktion: Auch Tagesgeld zählt zu den täglich fälligen Einlagen, jedoch besitzt es i. d. R. keine direkte Zahlungsfunktion (z. B. keine Girocard).
Festgeld
Festgeld wird für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 1, 3 oder 12 Monate) angelegt. In dieser Zeit kann das Geld nicht abgehoben werden, ohne dass man gegebenenfalls Zinsnachteile oder Gebühren in Kauf nehmen muss.
Merkmale:
- Zinsbindung: Festgeld wird immer über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und kann nur mit einer Strafgebühr zuvor abgehoben werden.
Kurzfristige deutsche Staatsanleihen (Bubills)
Bubills (im Gegensatz zu US-Treasury Bills) bezeichnen in der Regel jene Wertpapiere, die vom deutschen Staat (Bund) begeben werden und eine vergleichsweise kurze Laufzeit wie z.B. unter einem Jahr aufweisen.
Merkmale:
- Zinsbindung: bis zu 12 Monate.
- Zinsen: Sie werden „diskontiert“ emittiert, das heißt, man kauft sie unter ihrem Nennwert. Am Ende der Laufzeit erhält man den Nennwert ausgezahlt, wodurch sich die Rendite (der „Zins“) ergibt.
- Handel: Die Emission der Bubills erfolgt auf Monatsbasis (außer Dezember) und der anschließende Handel kann auf der Börse oder außerbörslich erfolgen.
- aktuelle Emissionen deutscher Bubills kann man hier abrufen.
- Risiken: Kurzfristige Staatsanleihen beinhalten generell ein Länderrisiko (im Bezug auf die Zahlungsfähigkeit), ein Zinsänderungsrisiko beim vorzeitigen Verkauf (Kurs der Anleihe fällt, falls die kurzfristigen Zinsen steigen), ein Liquiditätsrisiko und gegebenenfalls ein Währungsrisiko (Wechselkursschwankungen bei Anleihen außerhalb der Eurozone)